Bitte beachten Sie, dass wir keine Ausfuhr- oder Zollunterlagen für die Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) bereitstellen können.
Warum ist das so?
Als GmbH sind wir verpflichtet, die auf unsere Verkäufe anfallenden Steuern ordnungsgemäß direkt an das zuständige Finanzamt abzuführen. Daher können wir keine nachträglichen Ausfuhrnachweise oder Zollunterlagen ausstellen, die für eine steuerfreie Ausfuhr oder eine Erstattung der Mehrwertsteuer verwendet werden könnten.
Was bedeutet das für Ihre Bestellung?
Wir stellen keine Ausfuhrbescheinigungen oder Exportdokumente für Privatpersonen oder Unternehmen aus.
Eine nachträgliche Erstattung der berechneten Mehrwertsteuer ist nicht möglich.
Dies gilt für sämtliche Ausfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union, unabhängig davon, ob Sie die Ware selbst ausführen oder durch Dritte transportieren lassen.
Bitte berücksichtigen Sie diese Regelung vor Abschluss Ihrer Bestellung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bei Fragen zu Ihrer Bestellung steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
